Tipps für Eltern

Häufige Elternfragen

Nicht nur für Kinder ist eine Klassenfahrt eine spannende Sache – auch  Eltern haben viele Fragen, wenn sie ihr Kind auf Reise schicken!

Die Teilnahme an Klassenfahrten ist keine Pflicht. Jedoch sollten sich Eltern über den Nutzen von Klassenfahrten im Klaren sein. In erster Linie handelt es sich um ein wichtiges Gemeinschaftserlebnis, das der Stärkung des Klassenverbands dient. Durch ein Teilnahmeverbot wird das Kind aus dieser Gemeinschaft ausgeschlossen. Dies kann sowohl negative Auswirkungen auf das Selbstwertgefühl des Kindes haben, als auch dessen Position innerhalb der Klasse schwächen. Welche Gründe Eltern auch haben mögen, ihre Kinder daheim zu behalten, die meisten Probleme lassen sich lösen, wenn man den direkten Kontakt mit dem zuständigen Lehrer sucht. Extra-Ferien bedeutet das Daheimbleiben übrigens nicht. Die Schüler sind verpflichtet in dieser Zeit eine andere Klasse zu besuchen.

Kinder von sozialschwachen Eltern brauchen nicht auf Klassenfahrten zu verzichten. Denn die Empfänger von Arbeitslosengeld II müssen die Kosten für mehrtägige Schulfahrten nicht selbst bezahlen. Die Kosten für mehrtägige Klassen- und Schulfahrten müssen bei Erhalt von Leistungen nach Hartz IV (Arbeitslosengeld II: ALG II) zusätzlich zur Regelleistung von der regionalen Arbeitsgemeinschaft (ARGE) bzw. Kommune übernommen werden. Ausgeschlossen von dieser Regelung sind jedoch eintägige Klassenausflüge.
Eine weitere Möglichkeit ist das Heranziehen der Schulleitung. Wird diese über die schwierige finanzielle Lage informiert, können die meisten Schulen die Kosten vom Förderverein decken lassen. Solche Vorgänge werden zudem absolut vertraulich behandelt.

Weitere Infos zu diesem Thema erhalten Sie hier.

In der Regel wird die Höhe des Betrags, den die Kinder für sich selber mitnehmen, auf den Elternabenden diskutiert. Verzichten Sie darauf, Ihrem Kind mehr Taschengeld mitzugeben. Das führt nur zu Neid und Prahlerei.

Für die Zeit der Klassenfahrt übertragen Sie den Begleitlehrern die Verantwortung für Ihr Kind. Dieses Vertrauen sollte die Basis bleiben. Verzichten Sie auf Kontrollanrufe, mischen Sie sich nicht von daheim aus in die Fahrt und die Erziehung ein. Wenn es wirklich ein Problem mit Ihrem Kind geben sollte, wird der Lehrer sich melden.

Es ist ganz wichtig, dass die Begleitlehrer über alle ernsten Krankheiten, Allergien und benötigten Medikamente Bescheid wissen. Wenn es Probleme mit Bettnässen geben könnte, sollte man auch das vorher mitteilen – natürlich nur im vertraulichen Gespräch.

Die meisten Lehrer bitten darum, alles Elektro-Spielzeug daheim zu lassen. MP3-Player, Gameboy & Co. lenken ab und schränken Kinder ein, soziale Beziehungen zu  ihren Mitschülern zu pflegen.
Das allgemein auf einer Klassenfahrt übliche Fernsehverbot empört vor der Reise die meisten Schüler. Komischerweise erlebt man es dann so gut wie nie, dass Kinder auf einer Fahrt fernsehen wollen. Es gibt viel Interessanteres: von der Nachtwanderung bis zum Tischtennisturnier, vom Grillfest bis zum Wasserskifahren.

Checkliste für Eltern

  • Schließen Sie eine Reiserücktrittsversicherung für die Klassenfahrt ab, die im Krankheitsfall die Kosten der Klassenfahrt übernimmt.
  • Geben Sie Ihrem Kind seine Krankenversicherungskarte, seinen Ausweis und eine Kopie des Impfpasses für die Klassenfahrt mit (am besten alles in eine Hülle stecken).
  • Denken Sie daran, Ihrem Kind für die Klassenfahrt ein Kuscheltier gegen Heimweh einzupacken.
  • Notieren Sie sich die Adresse und die Telefonnummer des Hauses, in dem Ihr Kind während der Klassenfahrt untergebracht ist, und hängen Sie den Zettel an Ihre Pinnwand.
  • Informieren Sie den Lehrer über Krankheiten und/oder Allergien Ihres Kindes sowie über notwendige Medikamentengaben.
  • Hat der Lehrer Ihre Telefonnummer (inklusive Handy- und/oder Geschäftsnummer) für Notfälle?
  • Geben Sie Ihrem Kind für die Klassenfahrt einen Brustbeutel mit etwas Taschengeld mit, auf dem Sie seinen Namen und seine Heimatadresse notieren.
  • Bringen Sie auch auf der Reisetasche Ihres Kindes deutlich seinen Namen und seine Adresse an.

Tipps für Lehrer

Organisation und Planung

Mindestens ein halbes Jahr vorher sollten Sie sich Gedanken machen über das Reiseziel und den pädagogischen Zweck. Was wollen Sie mit der Fahrt/dem Ausflug erreichen? Doch bedenken Sie, Sie sind kein Reiseexperte. Holen Sie sich Unterstützung von professionellen Reiseveranstaltern. Das kann beispielsweise ein Busunternehmer aus Ihrer Region oder auch ein Fachmann für Gruppenreisen sein. Der übernimmt dann für Sie das Veranstaltungsrisiko.

  • Kümmern Sie sich frühzeitig um Unterkunft und Transfer (am besten mit dem Bus!).
  • Planen Sie die Finanzierung und denken Sie dabei auch an finanziell schwache Eltern.
  • Erkunden Sie vorab das Zielgebiet. Dazu gehören Informationen über Sehenswürdigkeiten, Freizeitangebote, Hotels, Museen, Öffnungszeiten, Eintrittspreise, kulturelle und sportliche Events von Fremdenverkehrsämtern.
  • Sprechen Sie mit dem Hotel.
  • Prüfen Sie den Reiseveranstalter.
  • Fragen Sie nach Referenzen, um sich mit Kollegen vorab auszutauschen.
  • Welche Aktivitäten planen Sie mit den Schülern? Können das alle?
  • Welche Kleidung wird hierzu benötigt?
  • Welche gesundheitlichen Beeinträchtigungen liegen seitens der Schüler vor?
  • Werden Medikamente benötigt?
  • Gibt es Diabetiker?
  • Handeln Sie gemeinsam Spielregeln aus (Bsp. Umgang mit Alkohol und Zigaretten…)
  • Bestimmen Sie Helfer. Übertragen Sie Verantwortung.
  • Denken Sie an flexible Programmgestaltung mit genügend Raum für Freizeit.
  • Was planen Sie bei schlechtem Wetter, was, wenn ein Programmpunkt ausfällt?
  • Versicherungsrechtliche Bestimmungen beachten. (sehen Sie hierzu auch unsere Ausführungen unter Versicherungsfragen)
  • Planen Sie einen zweiten Klassenpflegschaftsabend ca. einen Monat vor Reisebeginn ein, in dem die Planung endgültig festgelegt wird und informieren Sie alle Eltern schriftlich über die Ergebnisse.
  • Entsprach der Bus, das Unternehmen Ihren Vorstellungen gemäß Bestellung?
  • Hat der Bus, gemäß den Richtlinien der gbk, den erforderlichen Sitzabstand und die erforderlichen Komforteinrichtungen wie Sonnenschutz, (ab 3-Sterne auch Klimaanlage oder Toilette) gehabt?
  • Hatte das Fahrzeug Sicherheitsgurte?
  • Haben die Schüler die Gurte auch benützt?
  • Hat der Fahrer die Schüler gebeten die Gurte anzulegen?
  • Wie freundlich, kompetent war(en) der Fahrer, die Fahrer?
  • Rechnungen, Honorare bezahlen
  • Fahrtkosten erstatten
  • Dankschreiben an Busfahrer, Busunternehmer, Gasthäuser, Stadt-Führer, Helfer verfassen
  • Erinnerungsfotos online stellen

Manöverkritik machen…

  • Wie war das Programm, wie der Termin?
  • Gab es ungeplante Unterbrechungen?
  • War die Vorbereitungszeit, das Budget ausreichend?
  • Wurde das Ziel des Ausflugs erreicht?
  • Wie zufrieden waren die Teilnehmer?
  • Welche Anregungen kamen im Nachhinein seitens der Schüler, Eltern oder Kollegen?

Versicherung und Recht

Seit 1971 sind Schüler und Studenten an allgemein bildenden Schulen in die gesetzliche Unfallversicherung einbezogen worden. Dieser Schutz umfasst generell alle Aktivitäten, die im Rahmen von schulischen Veranstaltungen organisiert werden. Darunter fallen auch Ausflüge, Klassenfahrten und ähnliches. Hierbei spielt es keine Rolle, ob diese Veranstaltung im In- oder Ausland stattfindet.
 
Wichtig dabei ist allerdings zu unterscheiden: Aktivitäten auf einer solchen Fahrt, die rein privaten Zwecken dienen, wie Nachtruhe, Essenseinnahme oder der Toilettenbesuch, fallen aus dem Versicherungsschutz heraus. Ebenso erlischt der Versicherungsschutz, wenn gegen Anweisungen der Aufsichtsperson verstoßen wird; dies wäre z.B. der Fall, wenn Schüler „auf eigene Faust“ die Unterkunft verlassen und dabei einen Unfall erleiden. Dann greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht.
 
Wichtig ist, dass die Schüler generell ihre Versichertenkarte der gesetzlichen Krankenversicherung mit sich führen, da die medizinischen Kosten dann über diese Karte mit der Schülerunfallversicherung abgerechnet werden. Für das Ausland soll auf jeden Fall ein entsprechender Versicherungsnachweis der Krankenkassen mitgeführt werden.
 
Ein Unfall, der im Rahmen einer Schulveranstaltung eintritt, muss innerhalb von 3 Tagen an die entsprechende Stelle gemeldet werden.

Solange die Klassenveranstaltungen im Inland stattfinden, gelten in der Außenwirkung alle Regelungen, die auch im Privatbereich bekannt sind.

Mit der Versicherungskarte können die medizinischen Leistungen in Deutschland in Anspruch genommen werden, ggf. fällt die Praxisgebühr und die Zuzahlung für Medikamente an, weitere Kosten sind üblicherweise bei einer Regelbehandlung nicht relevant. Wichtig ist zu wissen, dass bei Kindern, die privat versichert sind, Kosten für Medikamente und Behandlungen im schlechtesten Fall vorab bezahlt werden müssen. Hierzu sollten sich die Lehrer vor der Klassenfahrt entsprechend informieren, wie die betroffenen Eltern im Krankheitsfall zunächst für die Kosten aufkommen können.

Im Ausland sieht die Situation teilweise etwas anders aus, daher ist auf jeden Fall eine Vorabklärung notwendig, je nach Reiseland, in die die Klassenfahrt gehen soll.

Mit den meisten europäischen Nachbarländern existieren Abkommen mit Sozialversicherungsträgern, die zu Lasten der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung die Sachleistungen bei Unfällen übernehmen. Der Leistungsumfang entspricht dabei dem des Inlands. Die durchführenden Lehrer sollten sich unbedingt vor Reiseantritt über die Anschrift des zuständigen Sozialleistungsträgers im Ausland informieren, damit bei einem Unfall schnelle Hilfe der Ärzte erfolgen kann. Teilweise verweigern Ärzte vor Ort die Behandlung, wenn die Bezahlung nicht geregelt ist; dann bleibt häufig nur die Barzahlung, was bei umfangreicheren Behandlungen teuer werden kann.

Besteht mit dem Reiseland kein solches Abkommen, müssen Schüler oder Lehrer zunächst selbst in Vorleistung treten, und können nach Reiseende die angefallenen Kosten bei den gesetzlichen Unfallversicherungen geltend machen.

Generell müssen Schäden an die deutsche gesetzliche Unfallversicherung innerhalb von drei Tagen gemeldet werden. In einigen Bundesländern ist für bestimmte Klassenfahrten ins Ausland der Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung obligatorisch und wird über den Schulversicherer auch so angeboten.

Alles in allem kann konstatiert werden, dass der gesetzliche Schutz eine Grundversorgung darstellt, der die wichtigsten Bereiche einer Klassenfahrt abdeckt. Allerdings ist es in keiner Weise ein Schutz, der alle Problembereiche abdeckt.

Um sein Kind komplett auf einer Klassenfahrt abzusichern, müssen die Eltern selbst vorsorgen und entsprechende private Versicherungen außerhalb der Schuldeckungen abschließen.

Durch den Abschluss einer Reisegepäck-Versicherung wird der materielle Schaden in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme (variabel festzusetzen) ersetzt. Versichert sind dabei alle Gegenstände des persönlichen Bedarfs, die während einer Klassenfahrt mitgeführt werden. Und zwar gegen Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung, Mut- und Böswilligkeit Dritter sowie Elementarereignisse, Höhere Gewalt, Brand, Blitzschlag und Explosion.
 
Wichtig ist hierbei eine Deckung, die rund um die Uhr gilt und sich auf das Reiseland erstreckt, in das die Klassenfahrt geht. Viele Versicherer haben hier entsprechende Einschränkungen in den Bedingungen vereinbart. Eltern sollten generell prüfen, ob sie eventuell in der Hausratversicherung eine Reisegepäck-Versicherung eingeschlossen haben. Eine Nachfrage beim Betreuer sorgt schnell für Klarheit.
 
Hinweis: Speziell für Klassenausflüge werden Reisegepäck-Versicherungen für die gesamte Gruppe angeboten, die in der Summe deutlich günstiger sind als Individuallösungen.

Wie bereits erläutert greift die gesetzliche Unfallversicherung nur für solche Fälle, die auf einer von der Schule organisierten Veranstaltung eintreten. Nun gibt es auf Klassenfahrten neben den zahlreichen freien Aktivitäten auch häufig „ungeplante“ Touren der Ausflügler, auf denen sie keinen Schutz über die gesetzliche Unfallversicherung haben.

Genau dafür sollte jedes Kind, unabhängig von einer Klassenfahrt, eine Unfallversicherung mit entsprechenden Versicherungssummen haben. In diesem Bereich geht es anders als in der gesetzlichen Unfallversicherung nicht um die Versicherung von Heilbehandlungskosten, sondern um die finanziellen Konsequenzen von Unfällen mit Dauerfolgen.
 
Beispiel: Stürzt ein Schüler bei einem nächtlichen „Ausflug“, der ohne Wissen der Lehrer organisiert wurde, so unglücklich in einen abgesperrten Baustellenbereich in eine Baugrube und verletzt sich so schwer, dass es zu bleibenden Schäden kommt, dann liegt keine Verpflichtung zur Leistung durch die gesetzliche Unfallversicherung vor. Die Krankenversicherung zahlt die unmittelbaren Behandlungs- und Rehakosten, andere Aufwendungen, wie Umbauten im Wohnhaus, Kosten für Betreuung und dauernde Pflege müssen die Eltern selbst aufbringen.
 
Genau für diese Punkte greift die private Unfallversicherung, die bei dauerhaften Beeinträchtigungen der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit die vereinbarten Versicherungssummen bezahlt. Hiermit können dann solche Aufwendungen abgefangen werden, die bei schweren Verletzungen schnell in den sechsstelligen Bereich gehen können.
 
Das oben genannte Beispiel gilt natürlich nicht nur auf Klassenfahrten, so dass es sich generell empfiehlt, eine private Unfallversicherung, die normalerweise eine 24-Stunden Deckung beinhaltet, abzuschließen. Dabei sollten die Invaliditätsversicherungssummen angemessen hoch gewählt werden, um den wirklich schweren Unfall zumindest finanziell abzufangen.
 
Im Rahmen dieser Deckung dann können Erweiterungen wie kosmetische Operationen und Bergungs- und Rettungskosten mit eingeschlossen werden, was im Einzelfall durchaus hilfreich sein.

In manchen Bundesländern sind private Auslandsreise- Krankenversicherungen bei einer Klassenfahrt für jeden Schüler Pflicht.
 
Nachdem der Leistungsumfang auch im Ausland auf maximal den deutschen Leistungskatalog begrenzt ist, bleiben im schlechtesten Fall eine Reihe von Kosten an den Eltern hängen. In Ländern, mit denen kein Sozialversicherungs- abkommen besteht, müssen Rechnungen generell in bar vorab bezahlt werden, die Krankenkassen zahlen meist nur einen Teil der privat in Rechnung gestellten Beträge. Überführungen und Rücktransporte werden gar nicht bezahlt – selbst dann nicht, wenn die medizinische Versorgung vor Ort mangelhaft ist.

 

Auch hier besteht die Möglichkeit, die Auslandsreise-Krankenversicherung für eine ganze Gruppe abzuschließen.

Im Rahmen von Klassenfahrten und für Lehrer als Aufsichtspflichtige ist zu berücksichtigen, dass jeder Lehrer eine so genannte „Diensthaftpflicht-Versicherung“ hat. Diese versichert die gesetzliche Haftpflicht des Lehrers, die aus der Leitung und/oder Beaufsichtigung von Schüler- oder Klassenreisen sowie Schulausflügen und aus den damit verbundenen Aufenthalten in Herbergen und Heimen resultiert.

Wenn Schüler sich allerdings eigenmächtig aus der Gruppe entfernen und dabei einem anderen einen Schaden zufügen, oder dem Lehrer eine Verletzung der Aufsichtpflicht nicht nachzuweisen ist, haftet der Schüler in vollem Umfang für seine Taten. Eingeschränkt ist das nur auf die gesetzliche Definition der Deliktsfähigkeit ab dem 7. Lebensjahr.

Dies kann fatale Folgen für das Leben des Schülers aber auch der Eltern haben. Nimmt man die oben genannte Situation, bei dem ein Schüler nachts in eine Baugrube stürzt und wandelt den Sachverhalt so um, dass dieser von einem Mitschüler im Rahmen einer Rangelei versehentlich in diese Baugrube geschubst wurde, so haftet letzterer in vollem Umfang für alle hieraus entstehenden Kosten. Auch wenn andere Risikoträger zunächst direkt für die Kosten aufkommen, kann es bei einer entsprechenden Schuldfähigkeit des verursachenden Schülers zu erheblichen Regressen führen, die finanziell katastrophale Folgen haben können.

Daher ist eine private Haftpflichtversicherung generell immer zu empfehlen. Unverheiratete Kinder und Jugendliche sind im Rahmen des Vertrages der Eltern mitversichert, solange sie sich noch in einer Schul- oder in der sich unmittelbar daran anschließenden ersten Berufsausbildung befinden.

Auch hier ist es möglich, eine Gruppenversicherung für die gesamte Klasse abzuschließen. 

Soziales und Kultur

Bei einer Klassenfahrt handelt es sich um eine schulische Veranstaltung im Sinne der Schulordnung. Neben dem schulischen Zweck soll sie zudem auch das soziale Zusammenleben in einer Klasse fördern. Aus diesen Gründen sollten möglichst alle Schüler einer Klasse daran teilnehmen.

Nicht alle Eltern möchten jedoch ihre Kinder an Klassenfahrten teilnehmen lassen. Dies kann unterschiedliche Gründe haben (finanzielle, religiöse…).

Nun kann die Teilnahme an einer Klassenfahrt nicht erzwungen werden. Dennoch sollte der Dialog mit den jeweiligen Eltern gesucht werden, um die Beweggründe zu erkennen und gemeinsam mögliche Lösungen zu erarbeiten.

Klassenfahrten für Alle

Kinder von sozialschwachen Eltern brauchen nicht auf Klassenfahrten zu verzichten. Denn die Empfänger von Arbeitslosengeld II müssen die Kosten für mehrtägige Schulfahrten nicht selbst bezahlen.

Die Kosten für mehrtägige Klassen- und Schulfahrten müssen bei Erhalt von Leistungen nach Hartz IV (Arbeitslosengeld II: ALG II) zusätzlich zur Regelleistung von der regionalen Arbeitsgemeinschaft (ARGE) bzw. Kommune übernommen werden!

Im SGB II zur Grundsicherung für Arbeitsuchende ist eine Antragsmöglichkeit zu finden, wenn die Eltern eines Schülers die Kosten der Klassenfahrt nicht tragen können.

In dem entscheidenden Paragrafen im Sozialgesetzbuch II § 23, Abs. 3 steht: „Leistungen für … mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen sind nicht von der Regelleistung umfasst. Sie werden gesondert erbracht. …“.

Dabei ist es wichtig, dass Eltern und Lehrkräfte über diese Regelung informiert sind, damit sie sich bei Schwierigkeiten für die Übernahme der Kosten einsetzen können. Antragsberechtigt sind die Eltern der Kinder, in deren Bedarfsgemeinschaft die Kinder leben.

Die Kosten von eintägigen Schulausflügen müssen Kinder von ALG II -Beziehern allerdings selbst tragen.

Klassenfahrten und Religion

Religion sollte kein Hindernis für eine Klassenfahrt darstellen. Dennoch haben Eltern aus traditionell religiös geprägten Familien meist Vorbehalte, ihre Kinder auf Klassenfahrten zuschicken. Vor allem gegen die Teilnahme von Mädchen bestehen oft Bedenken. Die häufigsten Sorgen sind der mögliche Kontakt zu Alkohol und Drogen, Kontrollverluste sowie die Verletzung religiöser Vorschriften.

In solchen Fällen, ist die Aufklärung durch die mitfahrenden Lehrkräfte besonders wichtig. Direkte Kommunikation darf nicht gescheut werden, da sich nur so Missverständnisse und Vorurteile aus dem Weg räumen lassen. Um den Ängsten der Eltern entgegenzutreten, ist es hilfreich im Vorfeld einer Klassenfahrt klare Regeln aufzustellen und diese rechtzeitig mit den Kindern und Eltern abzusprechen. Alkoholverbot, geschlechtergetrennte Schlaf- und Waschräume, Rücksichtnahme auf Essgewohnheiten sollten im Vorfeld deutlich kommuniziert werden. In manchen Fällen ist es hilfreich auf positive Erfahrungen anderer Eltern mit Migrationshintergrund zurückzugreifen, die ihre Kinder an Klassenfahrten teilnehmen ließen.

Darüber hinaus sollten den Eltern die Vorteile  und der Nutzen von Klassenfahrten vor Augen geführt werden. Sie haben nicht nur einen pädagogischen Wert, sondern fördern vor allen Dingen das Gemeinschaftsgefühl. Eltern die ihre Kinder die Teilnahme an einer Klassenfahrt verbieten, sollten sich darüber im Klaren sein, dass Sie ihr Kind aus einer Gemeinschaft ausschließen. Dies kann sowohl negative Auswirkungen auf das Selbstwertgefühl des Kindes haben, als auch dessen Position innerhalb der Klasse schwächen.

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