Durch den Abschluss einer Reisegepäck-Versicherung wird der materielle Schaden in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme (variabel festzusetzen) ersetzt. Versichert sind dabei alle Gegenstände des persönlichen Bedarfs, die während einer Klassenfahrt mitgeführt werden. Und zwar gegen Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung, Mut- und Böswilligkeit Dritter sowie Elementarereignisse, Höhere Gewalt, Brand, Blitzschlag und Explosion.
Wichtig ist hierbei eine Deckung, die rund um die Uhr gilt und sich auf das Reiseland erstreckt, in das die Klassenfahrt geht. Viele Versicherer haben hier entsprechende Einschränkungen in den Bedingungen vereinbart. Eltern sollten generell prüfen, ob sie eventuell in der Hausratversicherung eine Reisegepäck-Versicherung eingeschlossen haben. Eine Nachfrage beim Betreuer sorgt schnell für Klarheit.
Hinweis: Speziell für Klassenausflüge werden Reisegepäck-Versicherungen für die gesamte Gruppe angeboten, die in der Summe deutlich günstiger sind als Individuallösungen.