In manchen Bundesländern sind private Auslandsreise- Krankenversicherungen bei einer Klassenfahrt für jeden Schüler Pflicht.
Nachdem der Leistungsumfang auch im Ausland auf maximal den deutschen Leistungskatalog begrenzt ist, bleiben im schlechtesten Fall eine Reihe von Kosten an den Eltern hängen. In Ländern, mit denen kein Sozialversicherungs- abkommen besteht, müssen Rechnungen generell in bar vorab bezahlt werden, die Krankenkassen zahlen meist nur einen Teil der privat in Rechnung gestellten Beträge. Überführungen und Rücktransporte werden gar nicht bezahlt - selbst dann nicht, wenn die medizinische Versorgung vor Ort mangelhaft ist.
Auch hier besteht die Möglichkeit, die Auslandsreise-Krankenversicherung für eine ganze Gruppe abzuschließen.