Tipps für Eltern
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Auf die Sterne kommt es an...
Seit mehr als 30 Jahren setzt sich die Gütegemeinschaft Buskomfort (gbk) für die Qualität von Reisebussen ein. Rund 500 Busunternehmer sind in diesem Verband organisiert und lassen ihre Fahrzeuge mit dem Gütezeichen RAL Buskomfort klassifizieren. Für die unterschiedlichen Komfortstufen werden zwischen einem und fünf Sternen vergeben. Die Einhaltung der Güte- und Prüfbestimmungen wird jedes Jahr von einer unabhängigen Organisation wie dem TÜV oder der DEKRA überprüft.
Der Reisebus bringt Abwechslung in den schulischen Alltag. Ob für Tagesausflüge in nahe gelegene Museen, längere Reisen in das Schullandheim oder Abschlussfahrten ins Ausland: Für jeden Zweck lässt sich das passende Fahrzeug finden. Busse sind flexibel einsetzbar und eignen sich deshalb besonders gut zur Umsetzung schulischer Ausflugsprogramme, ohne die Klassenkasse und den Geldbeutel der Eltern allzu stark zu belasten.
Eltern haben hohe Erwartungen in die pädagogische Erziehung ihrer Sprösslinge. Sie vertrauen darauf, dass verantwortungsbewusste Lehrer nicht nur auf den Preis einer Klassenfahrt achten, sondern Sicherheit im Umgang mit jungen Menschen oberste Priorität hat.
Unterstützen Sie die Lehrer, indem Sie mit darauf achten, dass Ihre Kinder in hochwertigen Bussen unterwegs sind. Der billigste Bus ist nicht immer der beste! Eine Checkliste finden Sie hier. Dort finden Sie auch eine Datenbank mit Busunternehmern in Ihrer Nähe.
Eine Auswahl pädagogisch wertvoller Reiseziele, wo Ihre Sprösslinge Spass haben und gleichzeitig Wissen tanken können, bieten unsere zahlreichen touristischen Partner speziell für Klassenausflüge an.
Klassenfahrten auch für Kinder von sozial schwachen Eltern
Kinder von sozialschwachen Eltern brauchen nicht auf Klassenfahrten zu verzichten. Denn die Empfänger von Arbeitslosengeld II müssen die Kosten für mehrtägige Schulfahrten nicht selbst bezahlen.
Die Kosten für mehrtägige Klassen- und Schulfahrten müssen bei Erhalt von Leistungen nach Hartz IV (Arbeitslosengeld II: ALG II) zusätzlich zur Regelleistung von der regionalen Arbeitsgemeinschaft (ARGE) bzw. Kommune übernommen werden!
Im SGB II zur Grundsicherung für Arbeitsuchende ist eine Antragsmöglichkeit zu finden, wenn die Eltern eines Schülers die Kosten der Klassenfahrt nicht tragen können.
In dem entscheidenden Paragrafen im Sozialgesetzbuch II § 23, Abs. 3 steht: „Leistungen für ... mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen sind nicht von der Regelleistung umfasst. Sie werden gesondert erbracht. ...“.
Dabei ist es wichtig, dass Eltern und Lehrkräfte über diese Regelung informiert sind, damit sie sich bei Schwierigkeiten für die Übernahme der Kosten einsetzen können. Antragsberechtigt sind die Eltern der Kinder, in deren Bedarfsgemeinschaft die Kinder leben.
Die Kosten von eintägigen Schulausflügen müssen Kinder von ALG II -Beziehern allerdings selbst tragen.
Erhöhte Radio-Aktivität
Interview zum Thema Klasse fährt Klasse vom 05.08.09
Stefan Zibulla, Pressesprecher der gbk im Gespräch mit Tim Sauerwein, Redaktionsleiter des Deutschen Hörfunk Dienstes.
>> Das Interview können Sie sich hier anhören!
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