Im zweiten Ausbildungsjahr werden den Auszubildenden z.B. folgende Kenntnisse vermittelt: - wie man Informationen über Verkehrswege, -mittel und -verbindungen in den verschiedenen Zielgebieten beschafft und wie man Beförderungsdokumente erstellt
- was bei Beratungs- und Verkaufsgesprächen mit Kunden wichtig ist, wie man die Kunden über Angebote und Zielgebiete informiert und mit Beschwerden und Reklamationen umgeht
- wie Reservierungs- und Informationssysteme genutzt und Reservierungen durchgeführt werden
- wie man Pauschalreisen verschiedener Anbieter vergleicht, die Kunden darüber informiert und ihnen Zusatzleistungen anbietet
- was man über länderspezifische Reise- und Gesundheitsbestimmungen und über die politische, wirtschaftliche und kulturelle Situation in den Zielgebieten wissen muss
- welche Angebote es im Gesundheits- und Wellnesstourismus gibt
- wie man fremdsprachige Informationen nutzt und in einer Fremdsprache kommuniziert
- wie man bei Marketing und Controlling mitwirkt
- welche Besonderheiten beim Reisevertragsrecht, bei Beförderungsbestimmungen und bei versicherungsrechtlichen Fragen zu beachten sind
Im dritten Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden schließlich unter anderem:
- wie touristische Einzelleistungen zu einem Pauschalangebot gebündelt werden können, wie man individuelle und Gruppenreisen ausarbeitet und den Ablauf organisiert und wie man Reisen zu besonderen Veranstaltungen (z.B. Kultur- oder Sportveranstaltungen) plant und verkauft
- auf welche Weise bei der Produkterstellung Umweltgesichtspunkte berücksichtigt werden können
- wie man Kalkulationen durchführt, Kennzahlen ermittelt und Statistiken erstellt
- was beim Einkauf von Leistungen zu beachten ist, wie man den Reisepreis errechnet und Provisionen abrechnet
- wie man neue Zielgruppen als Kunden gewinnen kann
Der Ausbildungsbetrieb legt eines der folgenden Einsatzgebiete fest:- Reiseveranstaltung
- Reisevermittlung Touristik
- Reisevermittlung Beförderung
Die Vermittlung der Themen Reservierung, Beförderungs-dienstleistungen sowie Kalkulation und Abrechnung orientiert sich an diesen Einsatzgebieten. Es können auch andere Einsatzgebiete festgelegt werden, wenn diese in Breite und Tiefe den oben genannten entsprechen.
Während der gesamten Ausbildungszeit wird den Auszubildenden vermittelt:
- welche gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag entstehen
- wie der Ausbildungsbetrieb organisiert ist und wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung funktionieren
- wie die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften angewendet werden
- wie Umweltschutzmaßnahmen beachtet und angewendet werden
In der Berufsschule sind folgende Lernfelder Gegenstand des theoretischen Unterrichts:
- Informationen über Produkte der Veranstalter und Vermittler beschaffen
- mit Kunden kommunizieren
- Reisen ins westliche Mittelmeer vermitteln
- Bücher in Tourismusbetrieben führen
- Reisen ins östliche Mittelmeer vermitteln und veranstalten
- Reisen in Deutschland vermitteln
- am Marketing-Management eines touristischen Anbieters mitwirken
- beim Jahresabschluss in Tourismusbetrieben mitwirken
- Reisen in die Schweiz, nach Österreich und nach Skandinavien vermitteln und veranstalten
- Fernreisen vermitteln
- den Einfluss der Wirtschaftspolitik in der sozialen Marktwirtschaft beurteilen
- Controllinginstrumente zur Überwachung und Steuerung einsetzen
- die eigene Berufsausbildung mitgestalten und sich unter Beachtung rechtlicher Rahmenbedingungen auf die Rolle als Arbeitnehmer und Verbraucher vorbereiten
- eigenes Handeln auf dem Reisemarkt an den Zielen und Grenzen der Wirtschaft ausrichten
- die Wirksamkeit staatlicher Wettbewerbspolitik anhand Marktstrukturen in der Tourismusbranche beschreiben
Weitere Informationen erhälst Du bei der Ausbildungsberatung der Bundesagentur für Arbeit, im Internet unter: BERUFENET.