- wie tarifrechtliche, gesetzliche und vertragliche Bestimmungen im Personennahverkehr anzuwenden sind
- was in Gefahrensituationen und bei Unfällen zu tun ist
- was man bei der Planung und Steuerung des Fahrzeug-, Personal- und Mitteleinsatzes beachten muss
- wie man für Fahrzeugservice und -bereitstellung einschließlich Kontrolle der Verkehrs- und Betriebssicherheit sorgt
- welche Informationsmedien es gibt und wie man sie einsetzt
- wie man Auskünfte in einer Fremdsprache erteilt
- wie Leistungen verkauft werden
- wie die erforderlichen Abrechnungen durchgeführt und Kalkulationen erstellt werden
- wie man Beschwerden auswertet
- wie man Kundenbedürfnisse ermittelt und bei der kundengerechten Weiterentwicklung der Produkte des Unternehmens sowie bei der Qualitätskontrolle mitwirkt
- wie Kunden im Normalverkehr und bei Störungen informiert werden
- wie die Kontrollinstrumente überwacht und bedient werden
- wie man Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzt
Während der zweiten 18 Monate lernen die Auszubildenden z.B.:
- was man bei der Kundenberatung beachten muss und wie man über Tarife und Linienverbindungen sowie Zusatzangebote des öffentlichen Personennahverkehrs Auskunft gibt
- was bei der Erstellung der Fahrpläne zu beachten ist
- wie Kunden im Normalverkehr und bei Störungen informiert werden
- wie die Wartung und Instandsetzung der Fahrzeuge veranlasst wird
Während der gesamten Ausbildungszeit wird den Auszubildenden vermittelt:
- welche gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag entstehen
- wie der Ausbildungsbetrieb organisiert ist und wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung funktionieren
- wie die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften angewendet werden
- wie Umweltschutzmaßnahmen beachtet und angewendet werden
In der Berufsschule sind folgende Lernfelder Gegenstand des theoretischen Unterrichts:
- Fahrzeuge pflegen und warten
- Betriebsbereitschaft von Verkehrsmitteln überprüfen
- Dienstleistungen von Verkehrsunternehmen anbieten und erbringen
- Betriebsbereitschaft von Schienenfahrzeugen überprüfen
- Fahrzeuge auf dem Schienennetz einsetzen
- mit Kunden der Verkehrsunternehmen umgehen
- das eigene Verkehrsunternehmen repräsentieren
- Personenverkehr durchführen
- bei der Gestaltung von Betriebsabläufen mitwirken
- die Arbeitsbedingungen mitgestalten
- kostenbewusst handeln
- Fahrzeuge sicher und kundenfreundlich führen
- elektronische Geräte einsetzen
Weitere Informationen erhälst Du bei der Ausbildungsberatung der Bundesagentur für Arbeit, im Internet unter: BERUFENET.