Berufskraftfahrer/in

Nutzt Eure Chance bei den Busunternehmern, um einzusteigen in eine interessante und vielfältige Ausbildung mit sicherem Arbeitsplatz.

Ihr bringt mit:

  • Haupt- oder Realschulabschluss
  • Engagement
  • Begeisterung für den Bus
  • Freude am Umgang mit Menschen
  • Verantwortungsbewusstsein



Während der ersten 18 Monate der betrieblichen Ausbildung lernen die Auszubildenden insbesondere:

  • wie man die Funktionsweise der Fahrzeuge, insbesondere den Motor, die Kraftübertragung, das Fahrwerk, den Aufbau, mechanische, elektrische, pneumatische und hydraulische Systeme, erklärt
  • wie man die Verkehrssicherheit beurteilt, insbesondere durch Sichtkontrolle bei Aufbau und Rädern, beim Motor und bei Kraftübertragungselementen, bei der Beschilderung, beim Zubehör, bei Sicherungs- und Sicherheitsmitteln
  • wie man Unfallstellen, Gefahrenstellen und Fahrzeuge absichert
  • wie man Arbeitsaufträge unter Beachtung betrieblicher Vorgaben in Arbeitsschritte umsetzt
  • wie Abrechnungen durchgeführt und erbrachte Leistungen dokumentiert werden
  • welchem Verwendungszweck Fahrzeuge und Hilfsmittel zugeordnet werden
  • wie Gespräche situationsbezogen geführt werden
  • wie man Fahrten unter wirtschaftlichen Aspekten plant und organisiert

Schließlich erfahren die Auszubildenden während der restlichen Ausbildung:

  • Wie man die Übernahme- und Abfahrtkontrolle durchführt
  • was bei der Annahme von Transportgut oder Gepäck zu beachten ist, wie man das Transportgut oder Gepäck nach Art und Menge sowie hinsichtlich offener Mängel prüft, welche Maßnahmen man bei Beanstandungen einleitet
  • wie man die Fahrgastsicherheit feststellt oder die Fahrzeugbeladung und Ladesicherung unter Berücksichtigung der Gewichtsverteilung und Höchstladung plant und durchführt
  • wie man Kontrollinstrumente abliest und bedient und Informationen auswertet
  • welche Rechtsvorschriften im Straßenverkehr im Inland und in den Ziel- und Durchfahrtsländern einzuhalten sind
  • wie man eine Fahrzeugkombination und ein Sattelkraftfahrzeug der Klasse CE mit einer Mindestlänge von 16 Metern oder Fahrzeuge der Klasse D mit einer Mindestlänge von 11,80 Metern auf öffentlichen Straßen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften sicher und wirtschaftlich führt
  • wie man Fehler und Mängel feststellt, beschreibt und Maßnahmen zu deren Beseitigung ergreift
  • welche Vorschriften bei der Beförderung einzuhalten sind
  • wie man betriebliche Erfordernisse und Kundenwünsche in Einklang bringt
  • wie man qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich ausführt und wie man zur Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beiträgt

Während der gesamten Ausbildungszeit wird den Auszubildenden vermittelt:

  • wie der Ausbildungsbetrieb organisiert ist und wie Angebot, Beschaffung, Absatz und Verwaltung funktionieren
  • welche gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag entstehen
  • wie wesentliche Bestimmungen der im Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge zustande kommen
  • welche Vorschriften zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung zu beachten sind
  • wie man Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzt

In der Berufsschule sind folgende Lernfelder Gegenstand des theoretischen Unterrichts:

  • Nutzfahrzeuge pflegen und warten
  • Güter verladen
  • Routen und Touren für inländische Zielgebiete planen und durchführen
  • Funktion der Bremsanlage überprüfen
  • spezielle Güter transportieren
  • den eigenen Betrieb repräsentieren
  • Beförderungsablauf auftragsoptimiert gestalten
  • Antriebsstrang nutzen, Fahrgestell und Räder überprüfen
  • Betriebsbereitschaft des Motors und der elektrischen Anlage überprüfen
  • Routen und Touren in ausländische Zielgebiete planen und durchführen
  • Kraftomnibusse im Linien- und Gelegenheitsverkehr einsetzen
  • elektronische Geräte einsetzen und bedienen
Weitere Informationen erhälst Du bei der Ausbildungsberatung der Bundesagentur für Arbeit, im Internet unter: BERUFENET.
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