Private Unfall-Versicherung
Private Zusatzversicherung
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Genau dafür sollte jedes Kind, unabhängig von einer Klassenfahrt, eine Unfallversicherung mit entsprechenden Versicherungssummen haben. In diesem Bereich geht es anders als in der gesetzlichen Unfallversicherung nicht um die Versicherung von Heilbehandlungskosten, sondern um die finanziellen Konsequenzen von Unfällen mit Dauerfolgen.
Beispiel: Stürzt ein Schüler bei einem nächtlichen „Ausflug“, der ohne Wissen der Lehrer organisiert wurde, so unglücklich in einen abgesperrten Baustellenbereich in eine Baugrube und verletzt sich so schwer, dass es zu bleibenden Schäden kommt, dann liegt keine Verpflichtung zur Leistung durch die gesetzliche Unfallversicherung vor. Die Krankenversicherung zahlt die unmittelbaren Behandlungs- und Rehakosten, andere Aufwendungen, wie Umbauten im Wohnhaus, Kosten für Betreuung und dauernde Pflege müssen die Eltern selbst aufbringen.
Genau für diese Punkte greift die private Unfallversicherung, die bei dauerhaften Beeinträchtigungen der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit die vereinbarten Versicherungssummen bezahlt. Hiermit können dann solche Aufwendungen abgefangen werden, die bei schweren Verletzungen schnell in den sechsstelligen Bereich gehen können.
Das oben genannte Beispiel gilt natürlich nicht nur auf Klassenfahrten, so dass es sich generell empfiehlt, eine private Unfallversicherung, die normalerweise eine 24-Stunden Deckung beinhaltet, abzuschließen. Dabei sollten die Invaliditätsversicherungssummen angemessen hoch gewählt werden, um den wirklich schweren Unfall zumindest finanziell abzufangen.
Im Rahmen dieser Deckung dann können Erweiterungen wie kosmetische Operationen und Bergungs- und Rettungskosten mit eingeschlossen werden, was im Einzelfall durchaus hilfreich sein.
