Lehrplan für den Fahrer

Neben der Einführung in die technischen und physikalischen Grundlagen des Busfahrens gehört vor allem ein praktisches Training auf einem Sicherheitsparcour dazu. Mit Brems- und Ausweichmanövern auf präparierten Strecken, die schwierige Verhältnisse auf der Fahrbahn simulieren, wird der Chauffeur für die Herausforderungen des Straßenverkehrs fit gemacht.

In speziellen gbk-Seminaren unter dem Titel “Der Vier-Sterne-Chauffeur“ erhalten Fahrer psychologisches Grundwissen und praktische Tipps, wie sie die Atmosphäre im Reisebus positiv steuern können. Damit sind sie in der Lage, die Gruppendynamik innerhalb einer Reisegruppe positiv zu beeinflussen. Auch dann, wenn es einmal zu Krisen und Problemen kommt. Diese geschulten Fahrer unterstützen den Lehrer und tragen zum Erfolg von Klassenfahrten bei. Denn sie wissen, wie man mit pubertierenden Jugendlichen und ihren Konflikten umgeht.




Es gibt eine ganze Reihe von Voraussetzungen, um den Beruf des Busfahrers ausüben zu dürfen: Neben dem eigentlichen Omnibus-Führerschein braucht ein Buschauffeur einen speziellen Personenbeförderungsschein, der auf jeweils fünf Jahre befristet ist. Außerdem muss die gesundheitliche Eignung des künftigen Fahrers attestiert werden. Ab dem 50. Lebensjahr müssen sich Busfahrer sogar alle fünf Jahre einer eingehenden medizinischen Untersuchung hinsichtlich Orientierungsleistung, Konzentrationsfähigkeit, Belastbarkeit und Reaktionsgeschwindigkeit unterziehen. Für Busfahrer gilt generell ein absolutes Alkoholverbot. Auch der Genuss sonstiger, "die Tätigkeit beeinträchtigender Mittel" ist untersagt.

Für den Busfahrer schreibt der Gesetzgeber zudem strenge Lenk- und Ruhezeiten vor.

Tageslenkzeit
Die Tageslenkzeit darf neun Stunden nicht überschreiten, zweimal pro Woche darf sie jedoch auf zehn Stunden ausgedehnt werden.

Lenkzeit-Unterbrechungen
Die ununterbrochene Lenkzeit darf 4,5 Stunden nicht überschreiten. Nach 4,5 Stunden ununterbrochener Lenkzeit muss der Fahrer eine Ruhezeit von mindestens 45 Minuten einhalten.

Die Lenkzeitunterbrechung darf innerhalb einer Tageslenkzeit bzw. der 4,5 Stunden, wie folgt aufgeteilt werden:

1. Pause mind. 15 Minuten
2. Pause mind. 30 Minuten

Wochenlenkzeit
Die Wochenlenkzeit beträgt im Rahmen der Vorschriften bis zu 56 Stunden. Die wöchentliche Ruhezeit muss nach spätestens 6Tagen/6 Tageslenkzeiten genommen werden.
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